Um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Stärkeherstellung und Getreideverarbeitung zu erhalten, muss eine sichere und ausreichende Versorgung mit Energie zu EU-einheitlichen Bedingungen garantiert werden. Nationale Sonderregelungen, die zusätzlich einzelne Industriebranchen überproportional belasten, stellen wettbewerbsverzerrende und diskriminierende Eingriffe in die Wirtschaft dar. Sie führen auch hier für die Mitgliedsunternehmen des VDGS zu erheblichen Nachteilen im europäischen und internationalen Wettbewerb.
Vor allem die Stärkeherstellung ist eine Industrie mit hohem Energieeinsatz. Aber auch die Schäl-, Hartweizen- und Reismühlen sowie die Hersteller von Frühstückscerealien und Teigwaren haben bei den notwendigen Trocknungsprozessen einen hohen Energiebedarf.
Zahlreiche Stärkehersteller haben daher erheblich in die Entwicklung von eigenen Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung investiert. Damit erzeugen sie die zur Produktion notwendige Energie und Prozesswärme weitgehend selbst. Mit diesen langfristigen Investitionen tragen die Hersteller zu einem wirkungsvollen Energiekreislauf, zur Reduzierung von Schadstoffemissionen und zur Schonung der Brennstoffressourcen sowie der Umwelt bei.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG):
Alle VDGS-Unternehmen haben eine hohe Handelstätigkeit innerhalb der EU sowie mit Drittländern. Diese liegt bei zahlreichen VDGS-Mitgliedern bei über fünfzig Prozent des Geschäfts. Daher dürfen diese Unternehmen nicht Wettbewerbsverzerrungen ausgesetzt werden, die durch ausschließlich in Deutschland anfallende finanzielle Belastungen entstehen.
Aufgrund der zusätzlichen Kosten durch das EEG profitieren sowohl die Wettbewerber aus der Europäischen Union als auch aus Drittstaaten, wie z. B. den USA, an ihren Produktionsstandorten von zum Teil erheblich geringeren Industriestrompreisen.